
Doch welche Anforderungen stellt die Musterbauordnung (MBO) tatsächlich an solche Tore?
In diesem Beitrag erklären wir die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland – einschließlich der relevanten DIN-Normen, der Anwendungsbereiche und der wichtigsten Aspekte für Architekten und Bauunternehmer.
Musterbauordnung (MBO): Brandschutz im Mittelpunkt
Die Musterbauordnung (MBO) bildet in Deutschland den rechtlichen Rahmen für die bauliche Sicherheit.
Sie legt – ebenso wie die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer – die grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz fest.
Diese gelten für:
- Neubauten und Umbauten
- Gebäude für Wohnen, Arbeiten, Bildung, Gesundheit und Industrie
- Tore, Wände, Fensterrahmen und andere raumabschließende Bauteile
Ziel ist es, eine schnelle Brandausbreitung zu verhindern und die sichere Evakuierung von Personen im Brandfall zu gewährleisten.
Brandabschnitte und Rauchabschnitte
Ein Gebäude wird in Brandabschnitte unterteilt, die als eigenständige, feuerbeständige Einheiten fungieren.
Jeder Brandabschnitt ist durch bauliche Elemente – wie Tore, Wände oder Decken – mit einer definierten Feuerwiderstandsdauer voneinander getrennt.
Darüber hinaus gibt es Rettungswege und Rauchabschnitte, die einen zusätzlichen Schutz erfordern, insbesondere gegen die Ausbreitung von Rauch.
Für die Trennung zwischen Brandabschnitten und Rettungswegen sind feuerhemmende oder feuerbeständige Abschlüsse vorgeschrieben, z. B. Brandschutztore der Klassifikation T30, T60 oder T90 gemäß DIN 4102 bzw. EN 1634-1.
Welche Normen gelten?
Brandschutztore in Deutschland müssen den geltenden europäischen und nationalen Prüf- und Klassifizierungsnormen entsprechen.
Die wichtigsten sind:
- DIN 4102-5 – Nationale Norm für die Prüfung und Klassifizierung der Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen (z. B. T30, T60, T90).
- DIN EN 1634-1 – Europäische Prüfnorm für die Feuerwiderstandsfähigkeit von Türen, Toren und Abschlüssen.
- DIN EN 13501-2 – Europäisches Klassifizierungssystem mit den Kriterien E (Raumabschluss), EW (Strahlungsbegrenzung) und EI (Raumabschluss + Wärmedämmung).
- DIN 18095 bzw. EN 1634-3 – Prüfverfahren für den Rauchschutz, mit den Klassifikationen RS, Sa oder S200.
Die Leistung eines Brandschutztors wird auf Grundlage dieser Prüfungen bewertet und in Klassen wie T30, T60 oder T90 angegeben.
Diese Bezeichnungen geben an, wie lange das Tor im Brandfall seine Funktion aufrechterhält – in der Regel 30, 60 oder 90 Minuten.
Hinweis:
In Deutschland wird zwischen den europäischen Bezeichnungen (EI) und den nationalen (T-Klassen) unterschieden.
Während T30 / T60 / T90 im nationalen Bereich gebräuchlich sind, werden EI-Klassen bei CE- bzw. EN-zertifizierten Produkten verwendet.
Im Zweifel sollte stets das Prüfzeugnis bzw. die Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) herangezogen oder ein Brandschutzfachplaner konsultiert werden.
Welche Feuerwiderstandsklasse gilt?
Die erforderliche Feuerwiderstandsdauer eines Brandschutztores hängt von der Gebäudefunktion und der Position des Tores ab.
Die folgenden Richtwerte orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen (LBO):
| Anwendung | Mindestanforderung |
| Trennung zwischen Brandabschnitten | T30 – T60 |
| Abschluss zwischen Rettungsweg und Technikraum | T30 oder T60 + RS |
| Treppenhaus oder Flur in Wohngebäuden | T30 + Rauchschutz (RS) |
| Tiefgarage unter einem Gebäude mit Aufenthaltsräumen | T60 oder T90 |
| Industriehalle oder großer Brandabschnitt (> 1000 m²) | T60 – T120 |
In der Praxis werden die Anforderungen meist im Leistungsverzeichnis, in der Baugenehmigung oder in der Brandschutzplanung festgelegt.
Selbstschließend, rauchdicht und zertifiziert
Ein Brandschutztor muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um im Brandfall zuverlässig zu funktionieren:
- Automatisches Schließen im Brandfall oder bei Alarmauslösung (z. B. durch ein zugelassenes Schließsystem).
- Fachgerechte Montage durch ein zertifiziertes Fachunternehmen, gemäß den Vorgaben des Herstellers und der Prüfberichte.
- Nachweisliche Zulassung und Zertifizierung, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik).
- Falls erforderlich: Rauchdichtigkeit nach DIN 18095 bzw. EN 1634-3, klassifiziert als RS, Sa oder S200.
Diese Anforderungen stellen sicher, dass das Tor im Brandfall ordnungsgemäß schließt, Rauch und Feuer zurückhält und somit die Evakuierung und Brandbekämpfung ermöglicht.
Clever kombiniert: Compact-Tor + Feuerschutzvorhang
Die Musterbauordnung (MBO) stellt klare Anforderungen an den Brandschutz.
In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, für öffentliche oder industrielle Bereiche ein Brandschutztor zu finden, das gleichzeitig
- Über eine ausreichende Feuerwiderstandsdauer verfügt (z. B. T60, T90 oder T120),
- Ästhetisch in das architektonische Konzept passt (z. B. mit Verglasung, Schlupftür oder Farbausführung),
- Sich im täglichen Betrieb komfortabel bedienen lässt und
- Bei begrenztem Einbauraum realisierbar ist.
Rolflex bietet hierfür eine intelligente Kombination:
➡️ ein Compact-Tor auf der einen Seite der Wand und
➡️ ein bis T120 geprüftes Feuerschutzvorhang-System auf der anderen Seite.
Diese Lösung erfüllt alle relevanten brandschutztechnischen Anforderungen und bietet gleichzeitig maximale Gestaltungs- und Nutzungsfreiheit – ideal für Sanierungen, Tiefgaragen oder den Industriebau.
Die MBO stellt strenge, aber eindeutige Anforderungen an den baulichen Brandschutz.
Mit einer geprüften, zertifizierten und durchdachten Lösung – wie der Kombination aus Compact-Tor und Feuerschutzvorhang – lassen sich nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch Designansprüche und Alltagstauglichkeit optimal vereinen.